Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Ferienunterkünften der Dümmerleben GmbH
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen des Vermieters.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen dem Vermieter und dem Gast vereinbart wurden.
2. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande.
Bei Buchungen über Buchungsportale oder andere Vermittler können ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Vermittlers gelten. Soweit über das jeweilige Buchungsportal abweichende Zahlungs- oder Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gehen diese den entsprechenden Regelungen dieser AGB vor.
Der Gast ist verpflichtet, die Angaben in der Buchungsbestätigung unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich mitzuteilen.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen und mit der Buchungsbestätigung bestätigten Preise.
Dem Gast stehen, soweit im jeweiligen Buchungsvorgang angeboten, folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
PayPal
Bei Zahlung über PayPal ist der vollständige Rechnungsbetrag unmittelbar im Rahmen der Buchung zu entrichten.
Zahlung auf Rechnung
Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ erhält der Gast eine Rechnung mit den entsprechenden Zahlungsinformationen. Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das dort angegebene Konto zu überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen kann eine entsprechend verkürzte Zahlungsfrist festgelegt werden.
Barzahlung
Bei vereinbarter Barzahlung ist der vollständige Rechnungsbetrag spätestens bei Anreise zu entrichten.
Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen.
Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist vollständig gezahlt, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren.
4. An- und Abreise
Die Ferienunterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr vollständig zu räumen und dem Vermieter zur Reinigung zur Verfügung zu stellen.
Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Vermieter möglich.
5. Belegung und Nutzung der Unterkunft
Die Ferienunterkunft darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen und bestätigten Anzahl von Personen belegt werden. Die für die jeweilige Unterkunft festgelegte maximale Belegungszahl darf nicht überschritten werden.
Eine Überbelegung sowie die Übernachtung nicht angemeldeter Personen sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Der Vermieter ist berechtigt, für zusätzliche Personen die hierfür geltenden Übernachtungs- bzw. Zusatzkosten nachzuberechnen, soweit eine zusätzliche Belegung grundsätzlich zulässig ist.
Die Überlassung oder Untervermietung der Unterkunft an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Die Unterkunft darf grundsätzlich nur zu Beherbergungszwecken genutzt werden. Veranstaltungen, Feiern oder eine gewerbliche Nutzung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
6. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich, die Ferienunterkunft, deren Inventar sowie Gemeinschafts- und Außenbereiche pfleglich zu behandeln.
Festgestellte Schäden oder Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Gast hat alles Zumutbare zu unternehmen, um die Entstehung weiterer Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten.
Bei Abreise ist die Unterkunft in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Eine vereinbarte Endreinigung entbindet den Gast insbesondere nicht davon,
- Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen,
- Geschirr und Küchenutensilien in einem üblichen sauberen Zustand zu hinterlassen und
- außergewöhnliche Verschmutzungen zu vermeiden.
Ein durch außergewöhnliche Verschmutzungen verursachter zusätzlicher Reinigungsaufwand kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.
7. Schäden und Haftung des Gastes
Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Mitreisenden oder Besucher schuldhaft verursachen.
Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Beseitigung schuldhaft verursachter Schäden gegenüber dem Gast geltend zu machen.
8. Haustiere
Das Mitbringen und die Unterbringung von Haustieren ist in sämtlichen Ferienwohnungen und Ferienhäusern nicht gestattet.
Dies gilt auch für den vorübergehenden Aufenthalt von Haustieren in der Unterkunft.
Bei einem Verstoß gegen das Haustierverbot wird aufgrund des hierdurch entstehenden zusätzlichen Reinigungsaufwandes eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € erhoben.
Weitergehende Ansprüche wegen durch das Tier verursachter Schäden oder außergewöhnlicher Verunreinigungen bleiben unberührt.
9. Rauchen
Sämtliche Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind Nichtraucherunterkünfte. Das Rauchen innerhalb der Unterkünfte ist nicht gestattet.
Das Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Produkte.
Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot wird aufgrund des hierdurch entstehenden zusätzlichen Reinigungs- und Geruchsneutralisierungsaufwandes eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € erhoben.
Weitergehende Ansprüche wegen tatsächlich entstandener Schäden oder eines über die zusätzliche Reinigung hinausgehenden Aufwandes bleiben unberührt.
10. Hausordnung und Rücksichtnahme
Der Gast sowie seine Mitreisenden und Besucher haben auf andere Gäste, Nachbarn und Anwohner Rücksicht zu nehmen.
Unnötiger und vermeidbarer Lärm ist insbesondere während der ortsüblichen Ruhezeiten zu vermeiden.
Soweit für die Unterkunft eine gesonderte Hausordnung besteht, ist diese Bestandteil des Beherbergungsvertrages.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen wesentliche vertragliche Pflichten kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen kündigen und den weiteren Aufenthalt beenden.
11. Schlüssel und Zugangsmittel
Überlassene Schlüssel, Transponder, Zugangskarten, Zugangscodes oder sonstige Zugangsmittel sind sorgfältig zu behandeln und dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
Ein Verlust ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Bei Verlust eines überlassenen Schlüssels wird eine Kostenpauschale in Höhe von 50,00 € je verlorenem Schlüssel berechnet.
Sofern aufgrund des Schlüsselverlustes aus Sicherheitsgründen der Austausch eines Schlosses oder weiterer Bestandteile einer Schließanlage erforderlich ist, können die hierdurch tatsächlich entstehenden notwendigen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
12. Rücktritt und Stornierung durch den Gast
Der Gast kann jederzeit vor Beginn des Aufenthalts von der Buchung zurücktreten. Die Stornierung sollte in Textform erfolgen.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
Soweit bei der Buchung keine abweichenden Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornierungskosten:
- bis 45 Tage vor Anreise: kostenfrei
- 44 bis 30 Tage vor Anreise: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 29 bis 22 Tage vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 21 bis 14 Tage vor Anreise: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 13 bis 6 Tage vor Anreise: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 5 Tage oder weniger vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen, soweit der Vermieter die Gründe hierfür nicht zu vertreten hat.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
13. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn
- die Unterkunft erheblich vertragswidrig genutzt wird,
- die zulässige Personenzahl überschritten wird,
- nicht angemeldete Personen in der Unterkunft übernachten,
- entgegen dem Verbot Haustiere mitgebracht werden,
- trotz Rauchverbots innerhalb der Unterkunft geraucht wird,
- die Unterkunft ohne Zustimmung für Veranstaltungen oder Feiern genutzt wird oder
- der Gast oder seine Mitreisenden trotz Aufforderung erheblich gegen die Hausordnung verstoßen.
Bei erheblichen Verstößen kann der Vermieter den weiteren Aufenthalt nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen beenden.
14. Nichtverfügbarkeit der Unterkunft
Kann die gebuchte Unterkunft aufgrund eines vom Vermieter zu vertretenden Umstands nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, wird der Vermieter den Gast unverzüglich informieren.
Soweit möglich und für den Gast zumutbar, kann eine gleichwertige Ersatzunterkunft angeboten werden.
Kann keine zumutbare Ersatzunterkunft angeboten werden, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Übernachtungsleistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.
15. Mängel während des Aufenthalts
Sollte die Unterkunft einen Mangel aufweisen, hat der Gast den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren und ihm Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Zeit Abhilfe zu schaffen.
Unterlässt der Gast schuldhaft eine rechtzeitige Mängelanzeige, können seine gesetzlichen Ansprüche entsprechend eingeschränkt sein.
16. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Für persönliche Gegenstände des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
17. WLAN und Internetzugang
Soweit ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, besteht vorbehaltlich einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit kein Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit.
Der Gast ist verpflichtet, den Internetzugang nicht für rechtswidrige Handlungen zu verwenden und Zugangsdaten nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Soweit gesetzlich erforderlich, informiert der Vermieter den Verbraucher darüber, ob er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die hierfür erforderlichen Angaben werden auf der Internetseite bzw. im Impressum des Vermieters bereitgestellt.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart, ist für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Vermieters Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.
Stand: August 2026
